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Neue Richterin am Landgericht Offenburg: Arbeitsrechtlerin Dr. Carina Lietzenmaier verstärkt die 3. Zivilkammer

Dr. Carina Lietzenmaier
© Landgericht Offenburg – Dr. Carina Lietzenmaier hat beim Landgericht Offenburg die Arbeit aufgenommen.
Ein neuer Name prägt seit Kurzem die Justiz in der Ortenau: Dr. Carina Lietzenmaier hat am 24. November 2025 ihr Amt als Richterin am Landgericht Offenburg angetreten. Die aus Sasbach stammende Juristin bringt nicht nur herausragende akademische Leistungen aus Freiburg mit, sondern auch vielfältige Praxiserfahrung aus Universität, Anwaltskanzlei und Referendariat. Jetzt übernimmt sie Verantwortung in der 3. Zivilkammer – mit spürbarer Vorfreude auf die „spannende und herausfordernde Tätigkeit“.
In der Ortenau aufgewachsen

Seit dem 24. November 2025 ist Dr. Carina Lietzenmaier als Richterin am Landgericht Offenburg tätig. Dr. Lietzenmaier ist in der Ortenau aufgewachsen. Nach der Schulzeit in Sasbach studierte sie Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Während des Studiums war sie zunächst als wissenschaftliche Hilfskraft, anschließend als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Freiburg tätig. Das schreibt das Landgericht in einer Pressemitteilung.

Promotion zu arbeitsrechtlichem Thema

Nach erfolgreichem Bestehen der ersten juristischen Prüfung habe sie an der Universität Freiburg zu einem arbeitsrechtlichen Thema promoviert. Neben ihrer Promotion arbeitete Dr. Lietzenmaier demnach als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer Anwaltskanzlei. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte Dr. Lietzenmaier am Landgericht Offenburg.

Spezialisiert auf Bank- und Finanzgeschäfte

„Ich habe während des Referendariats insbesondere die Kollegialität am Landgericht Offenburg kennen und schätzen gelernt. Deshalb freue ich mich umso mehr auf meine spannende und herausfordernde Tätigkeit hier am Landgericht“, wird Dr. Lietzenmaier in der Mitteilung zitiert.

Dr. Lietzenmaier ist am Landgericht Offenburg seit November als Richterin in der 3. Zivilkammer tätig, die insbesondere auf Ansprüche aus Heilbehandlungen und aus Bank- und Finanzgeschäften spezialisiert ist.

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