In die öffentliche Debatte um den Bürgerentscheid zur Zukunft des Flugplatzareals in Offenburg haben sich nun auch die Umweltorganisationen BUND und NABU eingemischt. Am 8. März soll entschieden werden, ob der Flugplatz in ein Gewerbegebiet umgewandelt werden soll oder nicht. Die Einwohner:innen haben das Wort. Sie müssen abwägen zwischen den Wünschen der Stadt und der Wirtschaft, die ausreichend Flächen benötigt und den ökologischen Aspekten.
Seit 100 Jahren unberührte Natur
„Laut Fliegergruppe Offenburg wird das etwa 20 Hektar große Gelände seit über hundert Jahren nicht mehr gedüngt und gespritzt und bewusst nach ökologischen Kriterien gepflegt. Dies hat dazu beigetragen, dass große Teile der Fläche bereits heute alle Kriterien erfüllen, um als geschützte FFH-Mähwiesen eingestuft werden zu können“, schreiben BUND und NABU in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Bereits im Mai 2023 habe dies ein durch die Fliegergruppe in Auftrag gegebenes Gutachten und eine Begehung durch NABU- und BUND-Experten bestätigt.
Unverständnis bei Umweltschützern
Dass die Stadt Offenburg trotzdem ein „riesiges“ Gewerbegebiet auf dem Gelände plant, stößt bei den Umweltschützern auf völliges Unverständnis. „Es ist schwer verständlich, warum solche Entscheidungen in Zeiten der Arten- und Klimakrise getroffen werden – egal, ob ein Bedarf besteht oder nicht“, so Markus Kauber vom NABU Bezirk Südbaden.
Ortenaukreis auf einem Abstiegsplatz
BUND und NABU weisen darauf hin, dass Deutschland von der EU schon mehrmals wegen der Nichteinhaltung seiner Artenschutzverpflichtungen verklagt worden sei und beispielsweise im November 2024 vor Gericht verloren habe. Überhaupt liege der Ortenaukreis laut Angaben aus dem Umweltministerium Baden-Württemberg an drittletzter Stelle im ganzen Ländle, wenn es um den Zustand seiner FFH-Flächen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) geht. Das Flugplatzareal sei eine hochwertige Grünfläche. Diese drohe nun zu verschwinden. Dabei handele es sich um eine der letzten ihrer Art.

Laut BUND und NABU gehen wertvolle Wiesen verloren. Foto: wirestock/freepik (Symbolbild)
Naherholungsfunktion beeinträchtigt
Die beiden Organisationen führen jedoch noch weitere Argumente ins Feld. Auch die Naherholungsfunktion von Unterwald und Königswaldsee würden beeinträchtigt. Zum einen wegen der zu erwartenden stärkeren Frequentierung durch den Menschen und zum anderen durch die vermutete Verkehrszunahme, die mit einer erhöhten Vermüllung einhergehe.
„Weit verbreiteter Irrtum“
Ein Punkt gibt allerdings Anlass, die Beteuerungen und Versprechungen der Befürworter derartiger Maßnahmen in einem neuen Licht zu betrachten. Laut dem BUND könne man die Beeinträchtigungen der Natur nicht durch die Pflanzung von einigen Bäumen oder Dachbegrünung wettmachen. „Es ist ein verbreiteter Irrtum zu glauben, dass man mit kosmetischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verhindern könnte, dass Schäden in unseren komplexen Ökosystemen entstehen“, so NABU-Mann Kauber. „Ganz abgesehen davon, dass diese Maßnahmen unserer Erfahrung nach zu 50% falsch, nicht dauerhaft oder erst gar nicht umgesetzt werden.“
Rechtfertigung für Windkraft im Wald
Mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Land auf Land ab nämlich auch die schweren Eingriffe in die Natur zur Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten gerechtfertigt. Sollten diese, wie Kauber argumentiert, die Rodungen in Höhenlagen des Schwarzwalds nicht ausgleichen können, wäre fast die gesamte Argumentationskette der Windkraftbefürworter ad absurdum geführt. Sie hätte keine Grundlage mehr. Ohnehin fällt es schwer nachzuvollziehen, wie mit ein paar Nachpflanzungen von jungen Bäumen das hochsensible Ökosystem des Schwarzwalds ersetzt werden kann.
Kein Grund für blindes Vertrauen
Dennoch wird gebetsmühlenartig von der Windkraft-Lobby in den Auseinandersetzungen mit Teilen der Bürgerschaft auf dieser Ausgleichsmaßnahmen verwiesen. Kritiker werden diskreditiert, weil sie angeblich mit falschen Fakten arbeiten und die negativen Folgen für das Ökosystem Schwarzwald aufbauschen würden. Doch grundsätzlich besteht kein Grund, Behörden oder Unternehmen, geschweige denn Investoren mit Gewinnerzielungsabsicht die angebliche Wirksamkeit entsprechender Pflanzungen und Ersatzmaßnahmen kritiklos abzunehmen.

Wie groß sind die Umweltschäden durch Windanlagen im Schwarzwald wie hier am Nillkopf? Foto: Dimitri Dell
Verlust wertvoller Landschaft
Im Bezug auf den Flugplatz würde eine Versiegelung zusammen mit dem geplanten Autobahnzubringer am Knotenpunkt zur B33 laut BUND und NABU dazu führen, dass einige hundert Hektar heute noch relativ wertvoller Landschaft (sowohl aus ökologischer als auch aus landwirtschaftlicher Sicht) verloren gehen würden. Was an nicht betonierter Fläche übrig bleibt, werde an drei Seiten durch mehrspurige Straßen und an einer Seite durch die Stadt Offenburg von den restlichen Lebensräumen komplett abgeschnitten. „Ein Sargnagel für jedwede Artenvielfalt.“
Einzelne Passagen zitiert
Die Sorge der Stadtverwaltung, die heimische Industrie würde ohne diese neuen Gewerbeflächen abwandern, sei nicht nachvollziehbar. Es sei bisher kein konkreter Bedarf nachgewiesen worden und eine Studie zum Potenzial der vorhandenen Gewerbeflächen sei nicht zur Einsicht freigegeben worden, heißt es weiter. Es seien lediglich einzelne Passagen daraus zitiert worden.
„Städtische Flächen verschleudert“
„Gerade wenn die Gewerbeflächen heute schon so knapp sind wie von der Stadt behauptet, dann wären Anreize zum flächensparenden Bauen dringend notwendig, statt mit einem großen und preisgünstigen Gewerbeflächenangebot die letzten städtischen Flächen zu verschleudern“, wird Petra Rumpel vom BUND-Umweltzentrum Ortenau zitiert. „Denn, sollten diese letzten Flächen verbaut sein, was dann? Wir müssen erkennen: Gesundes Wachstum hat seine Grenzen!“
Siehe auch hier:
Ist die offizielle Website der Stadt Offenburg über den Bürgerentscheid zum Flugplatz rechtskonform?