Der internationale „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ hatte am 28. April die Arbeitssicherheit zum Thema. Weltweit. Der Aktionstag wurde 1984 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für sichere Arbeitsbedingungen zu schärfen und die Prävention von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu fördern.
Risikominimierung als Ziel
Weltweit werden an diesem Tag Aktionen, Informationsveranstaltungen und Kampagnen organisiert, die Arbeitgeber wie Beschäftigte gleichermaßen sensibilisieren sollen. So war es auch vor wenigen Tagen. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Gesundheit zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen. Die Arbeitsschutzbehörde stellte ihre Aufgaben und Schwerpunkte kompakt in einer Pressemitteilung vor.
Die Arbeitsschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis spielt demnach eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Kontrolle gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Während sich Berufsgenossenschaften primär auf die Versicherung und Prävention konzentrieren, liege der Fokus der staatlichen Aufsicht auf der Einhaltung der rechtlichen Standards – und dem Eingreifen bei Verstößen. Sanktionen können von Bußgeldern bis hin zur Stilllegung von Betrieben reichen.
Für künftige Sicherheit sorgen
Arbeitgeber – ob privatwirtschaftlich oder öffentlich – sind verpflichtet, meldepflichtige Arbeitsunfälle den zuständigen Unfallversicherungsträgern zu melden. Zusätzlich muss bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, eine Kopie der Unfallanzeige an die staatliche Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden. „Bei schweren bis hin zu tödlichen Arbeitsunfällen wird unsere Behörde hinzugezogen“, wird Amtsleiter Maximilian Ganninger zitiert. „Unser Ziel ist es, Ursachen schnell zu erkennen, Risiken zu analysieren und für künftige Sicherheit zu sorgen.“
Zudem bietet die Arbeitsschutzbehörde Beratung in den Bereichen Schutz vor Unfallgefahren, Baustellenüberwachung, Asbest und Sicherstellung menschgerechter Arbeitsbedingungen. Sie erteilt Ausnahmebewilligungen im Bereich Jugendarbeitsschutz und bei Sonn- und Feiertagsarbeit, bearbeitet Beschwerden und nicht zuletzt nimmt sie Benennungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit entgegen.
Gefährdungsbeurteilung als Schlüssel zur Prävention
Einen besonders hohen Stellenwert nehme die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ein. Seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, verpflichtet sie Arbeitgeber dazu, alle arbeitsbedingten Gefährdungen systematisch zu erfassen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Zu den möglichen Gefährdungsfaktoren zählen laut dem Landratsamt unter anderem: die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen, physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen, der Umgang mit Gefahrstoffen, der Einsatz von Maschinen und Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten, sowie unzureichende Qualifikation oder Schulung der Beschäftigten.
„Neben der Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung liegt uns auch die Beratung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern am Herzen“, so Ganninger. „Dieser präventive Ansatz ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.“
Sicherheit auch auf der Straße
Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht übernehme auch Verantwortung im Bereich der Verkehrssicherheit. Besonders im Fokus: die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten im gewerblichen Güterverkehr. „Mit über 5.100 registrierten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gehört der Ortenaukreis zu den landesweiten Spitzenreitern“, betont Ganninger. Entsprechend hoch sei auch die Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen.
red/wh
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