Es war gleich zu Beginn seiner Kanzlerschaft für Friedrich Merz ein heiß diskutiertes Thema: Das 500 Milliarden Euro-Sondervermögen, mit dem kreditfinanzierten Rekordinvestitionen in die Infrastruktur und die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045. Dafür musste das Grundgesetz geändert werden. Investiert werden soll in Schulen und Kitas, Bahnen und Autobahnen oder Forschung, Klimaschutz sowie der Zivil- und Bevölkerungsschutz und die Digitalisierung der Verwaltung. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch einen Modernisierungsschub.
357 Millionen Euro für die Ortenau
Wie der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner mitteilt, stellt der Bund im Sondervermögen Infrastruktur Gemeinden und Kreisen 60 Milliarden Euro zur Verfügung. Jetzt steht laut einer Pressemitteilung von Fechner fest, wie viel Millionen daraus der Landkreis Ortenau und die einzelnen Kreisgemeinden erhalten können. Insgesamt stehen für Investitionen in die Infrastruktur den Kreisgemeinden der Ortenau insgesamt 268 Millionen Euro und zusätzlich dem Ortenaukreis selbst weitere 89 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit den Milliarden vom Bund soll die Infrastruktur modernisiert werden. Foto: pixabay
Summen stehen fest
Fechner verweist auf die diese Woche erstellte Verwaltungsvorschrift zum Infrastrukturgesetz, aus der sich die genauen Summen für die jeweilige Gemeinde ergäben. So stehen etwa Offenburg 34 Millionen Euro und Lahr 29 Millionen Euro zur Verfügung. „Ich freue mich sehr, dass die Gemeinden diese hohen Mittel jetzt für ihre Investitionen in Verkehrswege oder Bildungseinrichtungen erhalten können“, wird Johannes Fechner zitiert.
Viele neue kommunale Aufgaben
Ziel der Förderung sind demnach Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser und Bildungseinrichtungen. Fechner: „In der Vergangenheit haben Bund und Länder oft genug den Gemeinden Aufgaben übertragen, ohne für eine entsprechende Finanzierung zu sorgen. Deshalb ist es jetzt nur recht und billig, dass wir die Gemeinden deutschlandweit mit 60 Milliarden Euro und bei uns vor Ort im Landkreis mit 357 Millionen Euro unterstützen.“
Vorfinanzierte Investitionen
Es müsse auch künftig das Ziel sein, von Bundes- und Landesseite aus immer für eine Gegenfinanzierung übertragener Aufgaben zu sorgen. Fechner bedauere, dass die Summen den Gemeinden nicht pauschal ausbezahlt werden, sondern nur Rechnungen vorfinanzierter Investitionen erstattet werden. Das heißt: Kreise und Gemeinden müssen vorfinanzieren. Der Bundesrechnungshof habe gegen die pauschale Zuweisung schuldenfinanzierter Fördermittel massive Bedenken vorgebracht. Gut sei dagegen, dass die Summen gegen Rechnungsvorlage unbürokratisch erstattet würden, ohne dass ein Projektträger zwischengeschaltet ist.
red/wh
Siehe auch hier:
1,4 Mrd. € Investitionen – Stadtentwicklung, Start-ups und Transferpreis beim Wirtschaftsforum OG